Ab dem 1. Juli werden Expresszustellunternehmen in Guangzhou aufhören, Einweg-Kunststoffprodukte wie nicht abbaubare Plastiktüten zu verwenden

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Ab dem 1. Juli werden Expresszustellunternehmen in Guangzhou aufhören, Einweg-Kunststoffprodukte wie nicht abbaubare Plastiktüten zu verwenden

 

Im Mai 2023 wurden die „Guangzhou Express Delivery Regulations“ (im Folgenden „Vorschriften“ genannt) vom Ständigen Ausschuss des Volkskongresses der Provinz Guangdong offiziell genehmigt und traten am 1. Juli 2023 in Kraft. Dies ist die erste lokale Verordnung für die Expresszustellbranche in einer Provinzhauptstadt in China.Die Verordnungen sehen vor, dass Expressversandunternehmen recycelbare, leicht recycelbare und biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien verwenden und gemäß den einschlägigen Vorschriften auf die Verwendung von Einwegkunststoffprodukten wie nicht abbaubaren Plastiktüten verzichten sollten.

 

Die Verordnung umfasst insgesamt acht Kapitel und 51 Artikel, die die gesunde Entwicklung der Expresszustellbranche, der Unternehmen und Expressdienste, die Expresssicherheit, die digitale Expresszustellung und die umweltfreundliche Entwicklung sowie den Schutz der Rechte und Interessen umfassend regeln und fördern der Angestellten.Darunter:

 

Artikel 33: Expresszustellunternehmen müssen recycelbare, leicht recycelbare und abbaubare Verpackungsmaterialien verwenden, die Verwendung von Einweg-Kunststoffprodukten wie nicht abbaubaren Plastiktüten gemäß den einschlägigen Vorschriften einstellen und die Verwendung und das Recycling von Einweg-Kunststoffprodukten wie Plastiktüten melden die Postverwaltungsabteilung.E-Commerce-Unternehmen, Rohstoffproduktionsunternehmen und Expresszustellungsunternehmen sollten die vor- und nachgelagerte Zusammenarbeit stärken, Produktverpackungen verwenden, die den Anforderungen der Expresszustellung entsprechen, die Sekundärverpackung von Waren reduzieren und die Integration von Waren und Expressverpackungen fördern.

 

Artikel 49: Wenn ein Kurierunternehmen gegen die Bestimmungen von Artikel 33 Absatz 1 dieser Verordnung verstößt und die Verwendung von Einwegkunststoffprodukten wie nicht abbaubaren Plastiktüten nicht gemäß den einschlägigen Vorschriften einstellt oder die Verwendung und das Recycling von Einwegkunststoff nicht meldet B. Plastiktüten, an die Postverwaltungsabteilung weiterzugeben, verhängt die Postverwaltungsabteilung Strafen gemäß dem Gesetz der Volksrepublik China zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.10.2023